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Seminare

Aufbauseminare ASF und FES

Unsere Aufbauseminare helfen Personen, die im Straßenverkehr auffällig geworden und bestraft worden sind. Wir bieten praxisnahe Nachschulungen oder Kurse zum Abbau von Punkten in Flensburg an. Auf dieser Seite finden Sie umfangreiche Informationen zu den Aufbauseminaren im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und im Rahmen des flensburger Punktsystems.

Die Kurse haben eine Mindestteilnehmerzah, um regelmäßig Kurse anbieten zu können, arbeiten wir im Verteilerkreis mit mehreren Fahrschulen aus Unna zusammen.

Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


ASF - Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger (Nachschulungskurs)

Nach der Führerscheinprüfung erhält jeder Fahranfänger zunächst eine befristete Fahrerlaubnis. Diese Probezeit ist auf 2 Jahre befristet.

Ein Fahrverstoß innerhalb dieser Probezeit, welcher in seiner Wertigkeit als schwerwiegend eingestuft wird oder zwei Fahrverstöße, die in ihrer Wertigkeit als weniger schwerwiegend eingestuft werden, führen zu einer Anordnung der zuständigen Behörde an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.

Es ist wichtig die Teilnahme am ASF-Kurs schnellstmöglich bei der Behörde vorzuweisen. Diese hat sonst die Möglichkeit die Fahrerlaubnis bis auf weiteres einzuziehen. Die Teilnahme ist von Seiten des Gesetzgebers jedoch an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Wir bitten Sie daher dringend, Ihre Teilnahme frühzeitig zu bestätigen, damit wir zeitnah einen Kurs für Sie anbieten können.
Senden Sie uns eine kurze E-Mail, damit wir mit ihnen Kontakt aufnehmen können. Sie können uns auch telefonisch erreichen, oder uns in der Fahrschule besuchen.

Kursumfang:

  • 4 theoretische Sitzungen von je 135 Minuten
  • Fahrprobe - 30 Minuten

FES - Fahreignungsseminar

Das Fahreignungsseminar (FES) ersetzt, im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems seit 1. Mai 2014, das bisherige Aufbauseminar für punktauffällige Kraftfahrer (ASP) und die verkehrspsychologische Beratung.
Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars (FES) können Kraftfahrer Punkte im Fahreignungsregister abbauen. Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten.
Das Fahreignungsseminar setzt sich aus einem verkehrspädagogischen Teil und einem verkehrspsychologischen Teil zusammen, die aufeinander abgestimmt sind. Diese Konzeption verhindert ein reines "Absitzen" der Maßnahme, so dass mit der Teilnahme ein besseres Fahrverhalten und damit mehr Verkehrssicherheit geschaffen werden.
Durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme besteht aus zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme). Damit der Teilnehmer Zeit hat, die neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines riskanten Fahrverhaltens zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.

Seminarablauf

  • max. 6 Personen
  • 2x 90 Minuten Verkehrspädagogische Teilmaßnahme in der Fahrschule
  • 2x 75 Minuten Verkehrspsychologische Teilmaßnahme bei einem
  • Verkehrspsychologen
  • Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder per Mail.